PSC Personal Success Company e.K.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Coaching und Seminare


PSC Personal Success Company e. K.
Hafenstraße 4
D-66111 Saarbrücken
Telefon +49 (0) 8 00 - 7 24 40 68
Telefax +49 (0) 3 21 - 22 72 95 64
info@psc-personal.de
USt-ID: DE235175057


1 Geltungsbereich

  • 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

  • 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2 Vertragsgegenstand

  • 2.1 Der Veranstalter bietet Coaching-Veranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 12 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

  • 2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:


PSC bietet Einzelcoachings, Seminare bzw. Trainings zu beruflichen Themenstellungen in vorwiegend deutscher Sprache an. Abweichend hiervon können aktuelle Themen in das Programm aufgenommen werden. Hierzu gehören u.a. „Specials“ wie „Gesund Führen“, fremdsprachliche Veranstaltungen wie z.B. „Interkulturelles Training /USA“ oder Sonderveranstaltungen zu Knigge oder der Farb- & Stilberatung in die Veranstaltungsreihen eingeflochten werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

Insbesondere wird vereinbart:

Unsere Seminare finden entweder in eigenen Räumlichkeiten oder in ausgewählten Tagungshotels statt.

Alle Seminarbuchungen

beinhalten Tagungspauschalen und Seminarunterlagen
beinhalten jedoch nicht die sonstige Übernachtungs- und Nebenkosten

Der genaue Seminarort wird mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.

Für Seminare, die in unseren Räumlichkeiten stattfinden, können wir Ihnen im Bedarfsfall eine Hotelempfehlung aussprechen. Für Seminare, die in einem unserer Tagungshotels stattfinden, bitten wir Sie, Ihre Hotelreservierung direkt vorzunehmen. Alle Hotels, mit denen wir zusammenarbeiten, bieten ein Zimmerkontingent für uns an. Wir empfehlen eine rechtzeitige Suchung. Sollte das Kontingent ausgeschöpft sein, übernehmen wir keine Gewähr zur Unterbringung. Bitte denken Sie daran, dass Sie im Falle einer Seminarabsage (durch Sie oder durch uns) die gebuchten Übernachtungen stornieren.


3 Zustandekommen des Vertrages

  • 3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

  • 3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

  • 3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR für gegenstandslos erklärt werden.

  • 3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

  • 3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

  • 3.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch PSC wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von PSC nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist PSC unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Nimmt der Auftraggeber einen mit PSC abgesprochenen Termin (Besprechung, Training etc.) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität gegebenenfalls ein Ersatztermin vereinbart.

Der Auftraggeber trägt die vereinbarten Honorare, wenn die Absage durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die PSC nicht zu vertreten hat:

    • bis 60 Tage vor dem geplanten Termin keine Honorare
    • 60 bis 40 Tage vor dem geplanten Termin 25 % der Honorare
    • 40 bis 25 Tage vor dem geplanten Termin 50 % der Honorare
    • 25 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin 75% der Honorare
    • bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten Termin 100% der Honorare

  • 3.7 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

  • 3.8 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.


4 Vertragsdauer und Vergütung

  • 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

  • 4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung, nach Rechnungsstellung oder via PayPal seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Besondere Zahlungsbedingungen: Die Leistungen von PSC werden jeweils nach ihrer Erbringung separat in Rechnung gestellt. Die Vergütung im Coaching und bei Inhouse Schulungen erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. Abschlagszahlungen vereinbart und/oder zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie z.B. der Einsatz von technischem Personal, die Bereitstellung von Medien und Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen. Die Rechnungsstellung im Coaching erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen.

  • 4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

  • 4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

  • 4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist.   


5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

  • 5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

  • 5.2 Die Teilnahme an den Seminaren des Veranstalters dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben.

  • 5.3 Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmern – ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters – nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.

  • 5.4 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.


6 Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

  • 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

  • 6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

  • 6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

  • 6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

  • 6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

  • 6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


7 Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8 Haftung

  • 8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

  • 8.2 Für Schäden, die auf dem schuldhaften Verhalten des Veranstaltungsleiters oder seiner Trainer/Coaches/-Seminarleiter beruhen und die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, findet eine Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz statt.

  • 8.3 Die Regelung des Absatzes 8.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  • 8.4 Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen während der Veranstaltungen und haften uneingeschränkt für die durch sie verursachten Schäden. Insbesondere sind sie in jedem Stadium der Seminar-Übungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass sie weder sich noch Dritte schädigen.


9 Gerichtsstand

  • 9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

  • 9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

  • 9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.


10 Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.



Saarbrücken, den 25. November 2017

PSC Personal Success Company e. K.
Hafenstraße 4
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Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln."

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Terminvorschau

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Terminen ab dem 30.04.2018 um eine Terminvorschau handelt. Für diese Termine können Sie sich bereits heute anmelden. Wir behalten uns jedoch für diese Termine eine Überarbeitung der Weiterbildungsinhalte, der Dauer und ggf. eine Preisänderung vor.


Hotelreservierungen

Für unsere Veranstaltungen haben wir ein begrenztes Zimmerkontingent bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin reserviert. Bitte buchen Sie direkt im Hotel.


Drittanbieter

Die PSC Personal Success Company e. K. tritt im Rahmen der Darstellung von Leistungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler von Leistungen auf. Im Falle einer Buchung, kommen die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter/Leistungserbringer zustande. Für die ausgewählten Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen des Drittanbieters) gelten. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.


Haftung

Die Website der PSC Personal Success Company e. K. enthält Links zu Webseiten Dritter. Die PSC Personal Success Company e. K. stellt diese Links als zusätzlichen Service bzw. aus Gefälligkeit zur Verfügung. Die PSC Personal Success Company e. K. hat keine Einflussmöglichkeiten auf Inhalte der verlinkten Webseiten von Drittanbietern. Daher haftet die PSC Personal Success Company e. K. nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dort gemachten Angaben. Des Weiteren distanziert sich die PSC Personal Success Company e. K. ausdrücklich vom Inhalt aller verlinkten Seiten. Für die Funktionsfähigkeit und/oder Richtigkeit der Seiten oder darauf angebotenen Daten, Dienst- oder Werkleistungen übernimmt die PSC Personal Success Company e. K. keine Gewährleistung und haftet unter keinen Umständen für Schäden bzw. Folgeschäden oder irgendeiner Art von Verlusten, die mittelbar oder unmittelbar hervorgerufen werden durch den Betrieb, den Nicht-Betrieb, den Gebrauch oder die Verwendung in irgendeiner Form. Die PSC Personal Success Company e. K. macht darauf aufmerksam, dass vertragliche Beziehungen zu Drittanbietern ausschließlich nach deren Geschäftsbedingungen zu Stande kommen.


Datenschutz/Datenspeicherung

Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die PSC Personal Success Company e. K., von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen.

Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte unter Beifügung des Werbemittels mit Ihrer Anschrift an PSC Personal Success Company e. K., Hafenstraße 4, D-66111 Saarbrücken, info@psc-personal.de mit. Weitere Informationen zum Datenschutz halten wir hier vor.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der PSC Personal Success Company e. K. die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst-Datenschutzverordnung).


Schlussbestimmungen

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen. Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Abrechnung etc.) erfolgt durch die PSC Personal Success Company e. K. im eigenen Namen für Rechnung Dritter (Kommission):

Sparkasse Saarbrücken
DE47 5905 0101 0067 0819 50
BIC SAKSDE55XXX.


BURG ROTRAUT
Granitzer Straße 35,
D-18586 Sellin
+49 (0) 8 00 - 7 24 40 68
 +49 (0) 38303 - 92 54 61
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