Allgemeine Geschäftsbedingungen - PSC Personal Success Company e.K.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen von PSC Personal Success Company eK – nachfolgend „PSC“ genannt – ausgeführten Leistungen und Lieferungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
I. Angebot und Auftrag

Die von PSC zu erbringenden Leistungen werden über schriftliche Angebote spezifiziert. Aufwand und Kosten werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen dargestellt. Alle Angebote sind freibleibend. Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten.

Die von uns zu erbringenden Leistungen werden auf Grundlage eines ausführlichen und systematischen Briefings durch den Auftraggeber vereinbart. Der Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag schriftlich auf der Grundlage eines von PSC vorgelegten Angebots. Ein Auftrag kommt erst durch die jeweilige Auftragsbestätigung der PSC zustande.

II. Leistungserbringung

PSC ist berechtigt, seine  Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen.  Soweit PSC Aufträge an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als  seine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Arbeitsergebnisse Dritter  wird ausgeschlossen.

PSC versichert, dass alle von ihm für die  Projektdurchführung bereitgestellten Personen für die von ihnen  auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung  besitzen. PSC haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder  in seinem Einflussbereich liegen.

III. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich PSC die vereinbarten und für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel/Werkzeuge zeitgerecht zur Verfügung stellen.
IV. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen von PSC werden jeweils nach ihrer Erbringung separat in Rechnung gestellt. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. Abschlagszahlungen vereinbart und/oder zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie z.B. der Einsatz von technischem Personal, die Bereitstellung von Medien und Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen.Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Rechnungseingang die Bezahlung jeder Einzelrechnung vorzunehmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. PSC berechnet seine Leistungen gemäß den aktuell gültigen Konditionen, falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich  MwSt. sofern diese nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen  ist.
V. Ausfall und Stornierung

Kann ein Termin zur Erbringung  der Leistung durch PSC wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder  sonstigen von PSC nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten  werden, ist PSC unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten  berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin  nachzuholen.Nimmt der Auftraggeber einen mit PSC abgesprochenen Termin  (Besprechung, Training etc.) nicht wahr, wird für die Durchführung der  geplanten Aktivität gegebenenfalls ein Ersatztermin vereinbart. Der  Auftraggeber trägt die vereinbarten Honorare, wenn die Absage durch den  Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die PSC nicht zu vertreten hat:

  • bis 60 Tage vor dem geplanten Termin keine Honorare
  • 60 bis 40 Tage vor dem geplanten Termin 25 % der Honorare
  • 40 bis 25 Tage vor dem geplanten Termin 50 % der Honorare
  • 25 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin 75% der Honorare
  • bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten Termin 100% der Honorare
VI. Genehmigung und Überprüfung

PSC verpflichtet sich, vor der Herstellung von Medien jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. seinem Beauftragten einzuholen. Dies geschieht dadurch, dass die Entwürfe an der dafür bezeichneten Stelle vom Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten abgezeichnet werden.Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von PSC vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit ist ausgeschlossen.
VII. Versicherung und Lagerung

Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere Manuskripte,  Originale, reprofähige Vorlagen, Quellmedien etc. wird von PSC bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass  PSC der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft.
VIII. Schutzrechte

Das im Rahmen der Leistungserbringung durch PSC eingebrachte  Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber  erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how  (z.B. in Form von Instrumenten, Systemen, Formularen, Checklisten) zum  innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit  dem Auftrag erbrachten Know-hows (Medien, Konzepte etc.) an Dritte ist  ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.Soweit Nutzungsrechte,  insbesondere Urheberrechte an den im Verlauf der Auftragsbearbeitung  erstellten firmenspezifischen Unterlagen entstehen, überträgt PSC diese dem Auftraggeber zur ausschließlichen Nutzung. Durch die Vergütung sind  auch Ansprüche wegen Verwertung der Arbeitsergebnisse beim Auftraggeber  nach Beendigung der Zusammenarbeit abgegolten.PSC steht von allen im  Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Unterlagen ein kostenloses  Belegexemplar zu. Wir sind berechtigt, dies als Referenz bei der  Eigenwerbung zu verwenden. Direkten Mitbewerbern des Auftraggebers wird  in keinem Fall Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Publizieren der  Dienstleistung in Zeitschriften bzw. auf Tagungen steht PSC  uneingeschränkt zu, es sei denn, es werden Sachverhalte aus dem Punkt  ‚Geheimhaltung‘ tangiert. PSC ist berechtigt, seine allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern  nichts anderes vereinbart wurde. Konkurrenzausschluss gilt in dem Sinne  als vereinbart, dass gleiche Entwürfe keinem genau branchengleichen  Unternehmen geliefert werden, wenn dessen Hauptabsatzgebiet mit dem des  Auftraggebers zusammenfällt.
IX. Geheimhaltung

PSC verpflichtet sich, während  der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte  Zeit über alle uns anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst wie  bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten  zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse auch nicht selbst  auszuwerten.Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle  betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem  eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und die nach dem Willen  des Auftraggebers nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies  gilt auch für Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers.

Es  gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle  weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der  Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von PSC.
X. Haftungsausschluss

1. Daten und Informationen

PSC stellt auf ihrer Website Informationen und Daten zur Verfügung, die redaktionell bearbeitet und fachlich überprüft wurden.

Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen übernimmt PSC nicht. Ausgeschlossen ist auch eine Haftung für Inhalte von Websites, auf die über Hyperlinks verwiesen wird.


2. Urheberrecht

Die Texte, Bilder und grafische  Darstellungen der PSC Website sind urheberrechtlich geschützt. Texte, Textteile und Bildmaterial dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch PSC verwendet werden. Davon ausgenommen sind Materialien, die unter der  Rubrik „Info Service“ und „Pressematerial“ zur Verfügung gestellt werden.
BURG ROTRAUT
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